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Agrardiesel

NEU:  Dieselversicherung

Gesicherte Diesel-Preise von Januar bis September durch die Bayern LB. Lesen Sie mehr...

 

Belegabrechnung

Wir erleichtern Ihnen Ihre Bürotätigkeiten, indem wir für Sie Ihre Abrechnungen, mithilfe des Ihnen bekannten Abrechnungsblockes, erstellen. Ganz unbürokratisch erledigen wir Ihre Dienstleistungen über das Treuhandkonto des Maschineringes im bargeldlosen Datenaustauschträgerverfahrens.

Dieser Abrechnungsmodus bietet Ihrem Betrieb, im Rahmen der wirtschaftlichen und sozialen Betriebshilfe, die ideale Plattform um Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge einzusparen, da die Betriebshilfe durch die Abrechnung über die Maschinenring-Geschäftsstelle lediglich für den ausführenden Betrieb als Betriebseinnahme und für den auftraggebenden Betrieb als Betriebsausgabe (und nicht als Lohn) verbucht wird.

 

Agrardieselrückvergütung bis 30.09.2012

Bei Abrechnung Ihrer Maschinentätigkeiten über die Geschäftsstelle bietet unser Maschinenringprogramm die Erstellung der notwendigen Belege für die Agrardieselrückvergütung über das Hauptzollamt an.

Per Knopfdruck erhalten Sie Ihre gewünschten Unterlagen schnell und unkompliziert und werden darüberhinaus von unserer kompetenten Mitarbeiterin beim Ausfüllen Ihres Antrages auf Agrardieselrückvergütung unterstützt.

Das aktuelle Formular können Sie über das Hauptzollamt herunterladen oder direkt online ausfüllen:
"Vordruck 1140, Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (2010)".

Über diese Seite können Sie den Antrag auch online über das eFormular stellen.

Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen? Sprechen Sie uns an! Unsere Mitarbeiterin berät Sie gerne!

Fr. Pfalzgraf-Schmid 06340 / 9055 - 50

 

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