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Cross Compliance

Beratung und EU-Kontrollen

„Unsere landwirtschaftlichen Betriebe, sowohl im Weinbau als auch im Ackerbau, weisen erhebliche Defizite in den Bereichen Gefahrstofflagerung, Pflanzenschutz und bei den Aufzeichnungspflichten auf. Wir werden die Cross Compliance Kontrollen auf Druck der EU Kommission hin verschärfen müssen.“ Dies war der Tenor seitens des Landwirtschaftsministeriums bei der letzten Sitzung der GQS-Beratungskräfte Ende November. Die Folge wird eine Ausweitung der Kontrollen sein, so dass im Jahr 2010 weitere Betriebe vor allem im Weinbau geprüft werden. Verstöße führen zu Kürzungen in allen Bereichen der Förderung, die im Wiederholungsfalle auf 100% ansteigen können.

Darum: Nutzen Sie das Beratungsangebot unserer ausgebildeten Fachberater Herr Hofrichter und Herr Hamburger und beugen Sie Sanktionen im Cross Compliance Bereich vor. Diese Beratungsdienstleistungen können seitens des Ministeriums mit bis zu 80% der Kosten gefördert werden.

Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.

Hr. Hamburger 06340 / 9055 - 70

Hr. Hofrichter 06340 / 9055 - 22

 

 

 

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