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Webseite MBR Südpfalz e.V.

Saisonarbeitskräfte

Einladeverfahren ab 01.01.2012

Zum 01.01.2012 kommt die Freizügigkeit auch für Bulgarische und Rumänische Saisonkräfte in der Landwirtschaft! Diese können dann ohne eine Arbeitsgenehmigung bis zu 6 Monate im Kalenderjahr beschäftigt werden. In Kürze können Sie von uns einen zweisprachigen Arbeitsvertrag Deutsch/ Rumänisch und Deutsch/ Bulgarisch beziehen.

 

Seit 01.01.2011 sind bereits Saisonkräfte aus den EU-Mitgliedstaaten (Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien) in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, sowie der Hotellerie und Gastronomie vom Arbeitsgenehmigungsverfahren befreit.


Unser Leistungskatalog ab 01.01.2011

  • Erstellung und Prüfung von Verträgen für Saisonarbeitskräfte
  • Gebühreneinzug/Rechnungsstellung und Weiterleitung an die zuständige Agentur für Arbeit
  • Unmittelbare Weiterleitung der Einstellungszusagen/Arbeitsverträge an die zuständige Agentur für Arbeit/ZAV
  • Druck der Eingangsbestätigung und des Antrags auf Arbeitsgenehmigung
  • Die Bearbeitung von Rückfragen in Zusammenarbeit mit der ZAV und den Betrieben
  • Die erforderliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Auslandkonsulat
  • Ersatzvermittlung und/oder Stornierungen von Verträgen
  • Bis zu 5 Rückerstattungsanträge für nicht zustande gekommene Verträge
  • Beantragung von Kontingentserweiterungen
  • Überbetriebliche Einsatzkoordination von Saisonkräften
  • Überbetriebliche Vermittlung von Saisonarbeitskräften im Rahmen des Dienstleistungsvertrages auf der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe.
  • Juristische Erstberatung durch einen Anwalt bei Problemen rund um das Thema Saisonarbeitskräfte (diese Erstberatung ist für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz/Süd und der Maschinenringe kostenlos).

Dienstleistungen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit:

  • Erstellung bzw. Prüfung von Verträgen für Saisonarbeitskräfte und Weiterleitung an den Arbeitgeber.
  • Die Bearbeitung von Fragen zum Arbeitsvertrag.
  • Bereitstellung von Vordrucken zur Aufhebung und Änderungen von Verträgen.
  • Regelmäßige Informationen (z.B.: über aktuelle Gesetzesänderungen).
  • Fachliche Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Saisonarbeitskräfte.


 

Sprechen Sie uns an!

Unsere Mitarbeiter/innen beraten Sie gerne!

Hr. Hamburger 06340 / 9055 - 70

Fr. Hesselschwerdt 06340 / 9055 - 42

Es sind Mitglieder-Informationen verfügbar.

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