Einladeverfahren ab 01.01.2012
Zum 01.01.2012 kommt die Freizügigkeit auch für Bulgarische und Rumänische Saisonkräfte in der Landwirtschaft! Diese können dann ohne eine Arbeitsgenehmigung bis zu 6 Monate im Kalenderjahr beschäftigt werden. In Kürze können Sie von uns einen zweisprachigen Arbeitsvertrag Deutsch/ Rumänisch und Deutsch/ Bulgarisch beziehen.
Seit 01.01.2011 sind bereits Saisonkräfte aus den EU-Mitgliedstaaten (Polen, Tschechische Republik, Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien) in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, sowie der Hotellerie und Gastronomie vom Arbeitsgenehmigungsverfahren befreit.
Unser Leistungskatalog ab 01.01.2011
- Erstellung und Prüfung von Verträgen für Saisonarbeitskräfte
- Gebühreneinzug/Rechnungsstellung und Weiterleitung an die zuständige Agentur für Arbeit
- Unmittelbare Weiterleitung der Einstellungszusagen/Arbeitsverträge an die zuständige Agentur für Arbeit/ZAV
- Druck der Eingangsbestätigung und des Antrags auf Arbeitsgenehmigung
- Die Bearbeitung von Rückfragen in Zusammenarbeit mit der ZAV und den Betrieben
- Die erforderliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Auslandkonsulat
- Ersatzvermittlung und/oder Stornierungen von Verträgen
- Bis zu 5 Rückerstattungsanträge für nicht zustande gekommene Verträge
- Beantragung von Kontingentserweiterungen
- Überbetriebliche Einsatzkoordination von Saisonkräften
- Überbetriebliche Vermittlung von Saisonarbeitskräften im Rahmen des Dienstleistungsvertrages auf der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe.
- Juristische Erstberatung durch einen Anwalt bei Problemen rund um das Thema Saisonarbeitskräfte (diese Erstberatung ist für Mitglieder des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz/Süd und der Maschinenringe kostenlos).
Dienstleistungen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit:
- Erstellung bzw. Prüfung von Verträgen für Saisonarbeitskräfte und Weiterleitung an den Arbeitgeber.
- Die Bearbeitung von Fragen zum Arbeitsvertrag.
- Bereitstellung von Vordrucken zur Aufhebung und Änderungen von Verträgen.
- Regelmäßige Informationen (z.B.: über aktuelle Gesetzesänderungen).
- Fachliche Beratung zu allen Fragen rund um das Thema Saisonarbeitskräfte.
Sprechen Sie uns an!
Unsere Mitarbeiter/innen beraten Sie gerne!
Hr. Hamburger 06340 / 9055 - 70
Fr. Hesselschwerdt 06340 / 9055 - 42