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Webseite MBR Südpfalz e.V.

Verpackungsverordnung

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung durch unseren neuen Rahmenvertrag!

Auszüge aus der Verpackungsverordnung:

In der neuen Verpackungsverordnung, gültig seit 01.01.2009 wurde geregelt, dass jeder, der mit Waren befüllte Verkaufsverpackungen herstellt oder vertreibt ,die dann beim Endverbraucher anfallen, sich zwingend einem dualen System anschließen muß.

Dies trifft alle Direktvermarkter von Produkten, die in Verkaufsverpackungen abgegeben werden, so auch Weinbaubetriebe und direkt vermarktende Obst- und Gemüsebaubetriebe.

Wer bestimmte Verpackungsmengen überschreitet ( bei Glas z.B. 80 Tonnen im Jahr ), muß jährlich eine Vollständigkeitserklärung abgeben, die von einem Wirtschaftsprüfer erstellt wurde und die auf den Internetseiten der Industrie und Handelskammer, für jedermann frei einsehbar, aufgeführt wird.

Wer unter dieser Grenze liegt, muß eine solche Erklärung den Behörden auf Verlangen vorlegen. 

Verstöße gegen eine Lizensierungspflicht oder die Abgabe nicht lizensierter Verpackungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße und Vetriebsverbot geahndet wird.

Außerdem können Mitbewerber , die sich konform der Verpackungsverordnung verhalten, gegen solche schwarzen Schafe wegen wettbewerbswidrigem Verhalten vorgehen und Verstöße zur Anzeige bringen.

 

Unsere Lösung für Mitgliedsbetriebe: 

Der neue Rahmenvertrag mit Interseroh 

- Deutlicher Preisvorteil gegenüber Einzelverträgen

- Maximale Rechtsicherheit, da 100 % der Tonnagen bei Interseroh angemeldet werden

- Einfache administrative Abwicklung durch jahresweise Abwicklung nach vorheriger
   Abschlagszahlung

-  Wirtschaftsprüferbescheinigung entfällt für die angeschlossenen Mitgliedsbetriebe

- Erstellung einer Vollständigkeitserklärung jederzeit möglich, sobald notwendig
 

Sprechen Sie uns an! Unser/e Mitarbeiter/in berät Sie gerne:

Frau Malsch 06340 / 9055 - 0

Hr. Hamburger 06340 / 9055 - 70

 

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